Beiträge dieser Konferenz

Maria Windhager: TV Bilder und Recht

Vom Streiten und Recht haben

TV / Fernsehen lebt von Bildern. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Beschaffung, und vor allem die Auswahl von Bildern, kann aber in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Auch in juristischer Hinsicht stellen sich dabei regelmäßig heikle Fragen, die nur im Einzelfall eindeutig beantwortet werden können. Fast immer geht es um die Abwägung von jeweils verfassungsrechtlich geschützten Interessen. Die Gerichte haben einen sehr großen Ermessensspielraum, der in der Praxis sehr unterschiedlich genützt wird. Am häufigsten haben die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit persönlichkeitsschutzrechtliche Fragen beschäftigt. Das hängt wohl auch mit der zunehmenden Boulevardisierung – etwa auch des öffentlichen rechtlichen Fernsehens – zusammen. Persönlichkeitsrechte werden immer öfter verletzt, um im harten Konkurrenzkampf um Reichweiten bestehen zu können. Aber auch Fragen zum Umfang von Werknutzungsrechten sind ein „Dauerbrenner“, wie zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung belegen, die im einzelnen erörtert werden.

Vita
Dr. Maria Windhager wurde 1967 in Linz geboren. Sie studierte an den Universitäten Wien & Salzburg (Mag. 1995, Dr. 2000). In den Jahren 1986-1991 publizierte Maria Windhager für APA und „FORVM“, sie arbeitete für die Familienrechtsberatung Hollabrunn (1995-1996), in den Jahren 1996/97 wirkte sie beim Parlamentarischen Hearing zur Medienfreiheit in Österreich mit und arbeitete für die Privatrundfunkbehörde. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Rundfunk- & Fernsehrecht, Internetrecht, Urheberrecht, Vereinsrecht, Verfassungsrecht, Menschenrechte und Verwaltungsrecht. Maria Windhager ist Medienanwältin in der Kanzlei Schmidt, Kornfeld, Wukoschitz, Windhager in Wien.
Datum
05.05.2009