Thomas Wallentin: Diskurs - Crossmediale Bewegtbildverwertung und ihre Vorauswirkung auf deren Herstellung

Welche Herausforderungen liefert der plattformübergreifende Vertrieb im Bezug auf die verwertungsrechtlichen Aspekte? Welche Verwertungsmodelle bedürfen einer Erweiterung? Welchen Wert haben territorial exklusive Nutzungsvereinbarungen? Wie sichern sich ProduzentInnen Anteile an Werbeeinnahmen bei Onlineformaten? Auf Dauer? Was ist üblich? Ist der Begriff „Sendung“ in diesem Zusammenhang noch adäquat? Sind zusätzliche Inhalte eines Filmwerkes (Bilder, Texte, Interaktionsschema, usw …, aber auch Inhalte die durch Nutzeraktivität entstehen, wie Foren, Uploads, usw., zu schützen? Was ist bei interaktiven Formaten zu beachten? Wie können ProduzentInnen serielle online Formate schützen? Spielen Abspielgeräte, Speichermöglichkeiten von Bewegtbildinhalten eine Rolle? Ist OTT zusätzlich vergütet? Wie können sich ProduzentInnen bei Crowdsourcing Projekten, also Projekten, bei denen der/die KonsumentIn auch Teile des Werkes beisteuert, absichern? Welche Rechtsprechung liefert schon aussagekräftige Beispiele?

Vita
Prof. Thomas Wallentin studierte Rechts- sowie Handelswissenschaften, seit 1989 ist er Rechtsanwalt in Wien. Wallentin lehrt an der Universität für Musik und Darstellende Kunst/Filmakademie in Wien, ist Lektor an der Donau-Universität Krems und hält regelmäßig Vorträge zum Thema (Film-) Urheberrecht.
Datum
29.04.2014